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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

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Stand: 27.09.2024

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Gemeinde Gmund a.Tegernsee

Kirchenweg 6
83703 Gmund a.Tegernsee

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