Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.12.2023
Stand: 15.12.2023