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Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.07.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Amt für öffentliche Sicherheit & Ordnung

Gemeinde Gmund a.Tegernsee

Kirchenweg 6
83703 Gmund a.Tegernsee