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Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - kurz Geldwäschegesetz (GwG) - hat zum Ziel, kriminelles Vermögen, das aus schweren Straftaten stammt, im Geldverkehr aufzuspüren. Dazu ist es notwendig, dass das legale Wirtschaftssystem Sicherungsvorkehrungen trifft. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.
Ein zentrales Element ist hierbei die Erstattung von Verdachtsmeldungen.
Das Geldwäschegesetz regelt in Abschnitt 6 (§ 43 bis § 45), wann, wie und wo sie Sachverhalte melden müssen, bei denen Tatsachen auf einen Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.             Â