- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Anzeige (zweifach) mit folgenden Angaben
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen.
- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
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