Mieterschutzverordnung
Verbleib der Gemeinde Gmund in der Mieterschutzverordnung
Die Gemeinde Gmund ist ab 01.01.2026 auch weiterhin im Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung und damit von der Mietpreisbremse umfasst. Gmund gilt als Gemeinde, in der die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Festgelegt ist dies in der Mieterschutzverordnung – MiSchuV) vom 16. Dezember 2025 (www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2025-718/).
Die Gemeinde Gmund wäre zunächst aufgrund eines erstellten Gutachtens aus der Mieterschutzverordnung rausgefallen, was unverständlich ist. Die Gemeinde hat aber die Gelegenheit genutzt, um am 07.10.2025 eine ausführliche Stellungnahme abzugeben. In dieser wurde umfangreich begründet, warum die Gemeinde Gmund in der Mieterschutzverordnung bleiben sollte. Mit Erfolg, denn so wurden die Gemeinde aufgrund ihrer Stellungnahme doch wieder aufgenommen. Die Mieterschutzverordnung gilt daher auch ab 01.01.2026 weiterhin in Gmund. Die Verordnung gilt wieder vier Jahre, bis 31.12.2029.
Mit der Aufnahme bzw. dem Verbleib in der Mieterschutzverordnung sind für Mieter Rechte, für Vermieter Einschränkungen verbunden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Mietpreisbremse, die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen entsprechend der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nicht zu einer Mietensteigerung von mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) innerhalb von drei Jahren führen.
Verlängerte Kündigungssperrfrist: Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und veräußert, kann der Erwerber erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs oder zur Verwertung kündigen.
Es gelten allerdings weitere Bestimmungen und Ausnahmen, welche sehr gut verständlich hier nachzulesen sind: Informationen zum Mieterschutz.