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Grundsteuer; Anzeige von Änderungen

Ändert sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt mitteilen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer 


oder der Internetseite:
https://www.grundsteuer.bayern.de/.