Grundsteuer; Anzeige von Änderungen
Ändert sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt mitteilen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer
- (PDF-Datei: PDF, 517 kB)
oder der Internetseite:
https://www.grundsteuer.bayern.de/.