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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung der fälligen Steuern und Gebühren

Die Gemeinde Gmund a. Tegernsee fordert bis zum 15. November 2025 zur Zahlung der folgenden fälligen Steuern und Gebühren an die Gemeindekasse auf:

  • Grundsteuer / 4. Rate 2025

Die Höhe ergibt sich aus dem Bescheid vom 08.01.2025 bzw, einem später ergangenen Veranlagungsbescheid.

Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten.

Ein wichtiger Hinweis: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarungen im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.

  • Gewerbesteuer / 4. Vorauszahlungsrate 2025

Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

  • Verbrauchsgebühren 3. Vorauszahlungsrate 2025

Die Höhe geht aus dem letzten Vorauszahlungsbescheid hervor.

Um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, überweisen Sie bitte so rechtzeitig, dass der von Ihnen zu zahlende Betrag bis zum oben genannten Zahlungstermin bei der Gemeinde Gmund a. Tegernsee eingegangen ist.

Wird der festgesetzte Betrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge.

Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse Gmund a. Tegernsee eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren an.

Für die Säumniszuschläge und Mahngebühren besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Gmund a. Tegernsee dabei nicht.

In diesem Zusammenhang bittet die Gemeindekasse all diejenigen Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bei ihrer Überweisung und Scheckzahlungen

unbedingt die auf dem Bescheid der Gemeinde Gmund a. Tegernsee ausgewiesene Finanzadresse (FAD) anzugeben. (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer des Finanzamtes!)

Soweit eine Abbuchungsermächtigung vom Steuerpflichtigen erteilt worden ist, werden die Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt vom Konto abgebucht.

Die Gemeindekasse hat folgende Konten:

Bankverbindung:                    IBAN                                                BIC       

Kreissparkasse Tegernsee    DE76 7115 2570 0000 3020 34      BYLADEM1MIB

Raiffeisenbank Gmund          DE55 7016 9383 0000 9022 09      GENODEF1GMU