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Herbstzeit - Fahrradzeit?!

Jetzt wird es früher wieder dunkler - um beim Radln gesehen zu werden, ist eine gute Beleuchtung eine wichtige Voraussetzung und ein Ausstattungsmerkmal der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Nicht nur, dass man selber gesehen wird, sondern auch den Weg erkennt. Mit einem akkubetriebenen LED-Licht mit StVZO-Zulassung kann jedes Rad aufgerüstet werden.
Dabei ist zu beachten, dass helle Licht im richtigen Winkel einzustellen, damit andere nicht geblendet werden. Solche Lichter und alles weitere können im Fahrrad-Fachhandel erworben werden.
Weitere Merkmale um ein Straßenverkehrstaugliches Fahrrad zu haben sind neben der Beleuchtung auch noch:

Reflektoren: Vorne einen weißen Frontreflektor und hinten einen roten Großflächen-Rückstrahler.
Reifen/Speichen: Entweder gelbe Speichenreflektoren (zwei pro Rad) oder reflektierende Streifen an den Reifen.
Pedale: Jeweils zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen, die nach vorne und hinten wirken.
Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremsen am Vorder- und am Hinterrad sind Pflicht. Die Art der Bremse (Felgen-, Scheiben-, Rücktrittsbremse) ist frei wählbar, solange sie ausreichend die Geschwindigkeit regulieren lässt.
Klingel: Eine helltönende Klingel ist vorgeschrieben; andere Schallgeräte wie Tröten sind nicht erlaubt.

Zusätzliche Ausstattung - obwohl keine gesetzliche Pflicht, sind Schutzbleche, ein Gepäckträger und ein Kettenschutz für die Sicherheit und den Komfort vor allem im Alltags-Straßenverkehr sinnvoll. Die Vorschriften der StVZO beziehen sich auf die Ausstattung des Fahrrads, nicht auf den Fahrer.