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Ab 1. Mai: Nur noch digitale Passbilder

Zukünftig bzw. ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden Passbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form annehmen. Diese können bei lizenzierten Fotografen oder anderen Anbietern angefertigt werden. Das Bild wird dann unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsrichtlinien in einer Cloud gespeichert. Der/Die Antragstellende erhält dann einen Code, mit dem er bei der zuständigen Behörde vorspricht. Die Behörde liest den Code ein und kann damit das Passbild von der Cloud abrufen und in das Fachanwendungsverfahren übernehmen.