- Mindestalter: 18 Jahre
- Einverständnis des Grundstückeigentümers oder der Grundstückeigentümerin
- ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Begründete Anlässe können beispielsweise sein:- eine Goldene Hochzeit oder
- ein runder Geburtstag oder
- ein sonstiges Jubiläum
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