Inhalt
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einverständnis des Grundstückeigentümers oder der Grundstückeigentümerin
  • ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
    Begründete Anlässe können beispielsweise sein:
    • eine Goldene Hochzeit oder
    • ein runder Geburtstag oder
    • ein sonstiges Jubiläum