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staatliche Soforthilfe bei Hochwasserschäden

Die Staatsregierung hat beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.


Laut Bericht aus der Kabinettssitzung wurde beschlossen:

1. Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Die jeweiligen Anträge finden Sie hier zum Download oder im Rathaus-Foyer. Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per Post oder Email (info@gmund.de) zurück an die Gemeindeverwaltung Gmund.

ACHTUNG: Das Bayerische Finanzministerium stellt klar: Wenn Grundwasser durch die Bodenplatte, Wände oder Öffnungen in die Immobilie eingedrungen ist, kann leider keine Soforthilfe gewährt werden.
Schäden, die durch aufsteigendes und oberirdisch in die Immobilie eingedrungenes Grundwasser entstanden sind, können durch Soforthilfe erstattet werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Landratsamt Miesbach: Soforthilfe Hochwasser Bayern 2024 - Landratsamt Miesbach.

2. Soforthilfen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft:

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Bearbeitung bei einem Firmensitz in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Anfragen bitte an folgendes Funktionspostfach schicken: hochwasser@reg-ob.bayern.de.

Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024.

Die Staatsregierung unterstützt auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Das Antragsformular ist hier zu finden - unter der Rubrik Antragsformular Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften: Hochwasser 2024 (bayern.de).

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.