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Die Sanierungsgenehmigung ersetzt die Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben nicht, sondern tritt als spezielle gesonderte Sanierungsgenehmigung zur Baugenehmigung hinzu. Die Sanierungsgenehmigung gehört zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die einem Vorhaben nicht entgegenstehen dürfen. Vor Erteilung einer Sanierungsgenehmigung darf keine Baugenehmigung erteilt werden.