Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.