Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, kann die Gemeinde z. B. eine Leinenfplicht oder einen Maulkorbzwang anordnen.
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Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, kann die Gemeinde z. B. eine Leinenfplicht oder einen Maulkorbzwang anordnen.