Inhalt
  • 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
  • 9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal "Bürgerauskunft"
  • bis zu 15 Euro je Fall für erweiterte Melderegisterauskünfte oder wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind