- 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
- 9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal "Bürgerauskunft"
- bis zu 15 Euro je Fall für erweiterte Melderegisterauskünfte oder wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind
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