- § 8 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser - Art. 7 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
Abgabe für Kleineinleiter - § 9 Abs. 2 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Abgabepflicht, Abgabesatz - Art. 8 Abs. 1 und 3 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
Abgabepflicht für Dritte, Abwälzbarkeit
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