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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024

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Zuständige Stelle

Geschäftsleitung

Gemeinde Gmund a.Tegernsee

Kirchenweg 6
83703 Gmund a.Tegernsee

Ansprechperson

Florian Ruml