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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in den Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Sie haben bis zum 14. April 2023 die Möglichkeit sich für des Amt des Schöffen zu bewerben.

Das Bewerbungsformular ist hier zu finden: Justiz.Bayern/Das Schöffenamt in Bayern

Weitere Informationen zum Schöffenamt, sowie zu den rechtlichen Bestimmungen können Sie auch hier finden: